Service

SERVICEUMFANG RADSERVICE "KLEIN"

nur EUR 42,–


  - allgemeine Funktionskontrolle
  - Prüfung gem. § 66 Abs. 2 StVO  **
  - Schaltung einstellen, reinigen und ölen
  - Bremsen einstellen und reinigen
  - Pedale kontrollieren und nachziehen
  - Lenker und Vorbau kontrollieren und nachziehen
  - Kurbel kontrollieren und nachziehen
  - Reifen und Luftdruck kontrollieren
  - Kette kontrollieren, reinigen und ölen
  - Steuerlager einstellen
  - Licht kontrollieren (Dynamo, Scheinwerfer, Rücklicht)
  - Alle Schrauben nachziehen

Bitte beachten:  angeführte Preise sind exklusive Material

** (Beschaffenheit von Fahrrädern, Fahrradanhängern und Kindersitzen)

§ 66 Abs. 2 StVO

(1) Fahrräder müssen der Größe des Benützers entsprechen. Fahrräder, Fahrradanhänger und Kindersitze müssen in einem Zustand erhalten werden, der den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Fahrräder (§ 104 Abs. 8) entspricht.
(2) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit und den Stand der Technik durch Verordnung festzulegen:

  • unter welchen Voraussetzungen bestimmte Teile der Ausrüstung von Fahrrädern oder Fahrradanhängern entfallen können;
  • unter welchen Voraussetzungen die Beförderung von Kindern in Kindersitzen oder Personen mit Fahrradanhängern und mehrspurigen Fahrrädern zulässig ist;
  • das Ladegewicht, das bei der Beförderung von Lasten oder Personen mit Fahrrädern oder mit Fahrradanhängern nicht überschritten werden darf.


  • SERVICEUMFANG "E-Bike Service KLEIN"

    nur EUR 52,–


      - allgemeine Funktionskontrolle
      - Prüfung gem. § 66 Abs. 2 StVO    **
      - Schaltung einstellen, reinigen und ölen
      - Bremsen einstellen und reinigen
      - Pedale kontrollieren und nachziehen
      - Lenker und Vorbau kontrollieren und nachziehen
      - Kurbel kontrollieren und nachziehen
      - Reifen und Luftdruck kontrollieren
      - Kette kontrollieren, reinigen und ölen
      - Steuerlager einstellen
      - Licht kontrollieren (Dynamo, Scheinwerfer, Rücklicht)
      - Alle Schrauben nachziehen
      - Fehlerspeicher auslesen und Korrektur (allfällige Materialkosten fallen zusätzlich an)

    Bitte beachten:  angeführte Preise sind exklusive Material

    ** (Beschaffenheit von Fahrrädern, Fahrradanhängern und Kindersitzen)

    § 66 Abs. 2 StVO

    (1) Fahrräder müssen der Größe des Benützers entsprechen. Fahrräder, Fahrradanhänger und Kindersitze müssen in einem Zustand erhalten werden, der den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Fahrräder (§ 104 Abs. 8) entspricht.
    (2) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit und den Stand der Technik durch Verordnung festzulegen:

  • unter welchen Voraussetzungen bestimmte Teile der Ausrüstung von Fahrrädern oder Fahrradanhängern entfallen können;
  • unter welchen Voraussetzungen die Beförderung von Kindern in Kindersitzen oder Personen mit Fahrradanhängern und mehrspurigen Fahrrädern zulässig ist;
  • das Ladegewicht, das bei der Beförderung von Lasten oder Personen mit Fahrrädern oder mit Fahrradanhängern nicht überschritten werden darf.


  • SERVICEUMFANG RADSERVICE "GROSS"

    nur EUR 79,–


      - allgemeine Funktionskontrolle
      - Prüfung gem. § 66 Abs. 2 StVO   **
      - Schaltung einstellen, reinigen und ölen
      - Bremsen einstellen und reinigen
      - Pedale kontrollieren und nachziehen
      - Lenker und Vorbau kontrollieren und nachziehen
      - Kurbel kontrollieren und nachziehen
      - Reifen und Luftdruck kontrollieren
      - Kette kontrollieren, reinigen und ölen
      - Steuerlager einstellen
      - Licht kontrollieren (Dynamo, Scheinwerfer, Rücklicht)
      - Alle Schrauben nachziehen
      - Steuerlager fetten, reinigen und einstellen
      - Innenlager fetten, reinigen und einstellen
      - Zahnkranz kontrollieren und nachziehen
      - Räder zentrieren, Naben fetten, reinigen und einstellen
      - Dämpfer / Federgabel kontrollieren und einstellen

    Bitte beachten:  angeführte Preise sind exklusive Material

    ** (Beschaffenheit von Fahrrädern, Fahrradanhängern und Kindersitzen)

    § 66 Abs. 2 StVO

    (1) Fahrräder müssen der Größe des Benützers entsprechen. Fahrräder, Fahrradanhänger und Kindersitze müssen in einem Zustand erhalten werden, der den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Fahrräder (§ 104 Abs. 8) entspricht.
    (2) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit und den Stand der Technik durch Verordnung festzulegen:

  • unter welchen Voraussetzungen bestimmte Teile der Ausrüstung von Fahrrädern oder Fahrradanhängern entfallen können;
  • unter welchen Voraussetzungen die Beförderung von Kindern in Kindersitzen oder Personen mit Fahrradanhängern und mehrspurigen Fahrrädern zulässig ist;
  • das Ladegewicht, das bei der Beförderung von Lasten oder Personen mit Fahrrädern oder mit Fahrradanhängern nicht überschritten werden darf.


  • SERVICEUMFANG "E-Bike Service GROSS"

    nur EUR 89,–


      - allgemeine Funktionskontrolle
      - Prüfung gem. § 66 Abs. 2 StVO    **
      - Schaltung einstellen, reinigen und ölen
      - Bremsen einstellen und reinigen
      - Pedale kontrollieren und nachziehen
      - Lenker und Vorbau kontrollieren und nachziehen
      - Kurbel kontrollieren und nachziehen
      - Reifen und Luftdruck kontrollieren
      - Kette kontrollieren, reinigen und ölen
      - Steuerlager einstellen
      - Licht kontrollieren (Dynamo, Scheinwerfer, Rücklicht)
      - Alle Schrauben nachziehen
      - Steuerlager fetten, reinigen und einstellen
      - Innenlager fetten, reinigen und einstellen
      - Zahnkranz kontrollieren und nachziehen
      - Räder zentrieren, Naben fetten, reinigen und einstellen
      - Dämpfer / Federgabel kontrollieren und einstellen
      - Fehlerspeicher auslesen und Korrektur (allfällige Materialkosten fallen zusätzlich an)

    Bitte beachten:  angeführte Preise sind exklusive Material

    ** (Beschaffenheit von Fahrrädern, Fahrradanhängern und Kindersitzen)

    § 66 Abs. 2 StVO

    (1) Fahrräder müssen der Größe des Benützers entsprechen. Fahrräder, Fahrradanhänger und Kindersitze müssen in einem Zustand erhalten werden, der den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Fahrräder (§ 104 Abs. 8) entspricht.
    (2) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit und den Stand der Technik durch Verordnung festzulegen:

  • unter welchen Voraussetzungen bestimmte Teile der Ausrüstung von Fahrrädern oder Fahrradanhängern entfallen können;
  • unter welchen Voraussetzungen die Beförderung von Kindern in Kindersitzen oder Personen mit Fahrradanhängern und mehrspurigen Fahrrädern zulässig ist;
  • das Ladegewicht, das bei der Beförderung von Lasten oder Personen mit Fahrrädern oder mit Fahrradanhängern nicht überschritten werden darf.


  • FAHRRADREINIGUNG

    nur EUR 33,–


      - zusätzlich zum gewählten Fahrradservice:
      - Grund - und Intensivreinigung
      - Lackversiegelung durch namhafte Qualitätsprodukte:
  • schützt vor Salz und Korrosion
  • Schmutz - und wasserabweisend
  • Erzeugt einen brillianten Glanz
  • Vereinfacht die nächste Reinigung


  • Bitte beachten:  angeführte Preise sind exklusive Material

    MANTEL- UND SCHLAUCHMONTAGE

    nur EUR 16,–

  • MANTEL- UND SCHLAUCHMONTAGE

  • Bitte beachten:  angeführte Preise sind exklusive Material

    KETTENWECHSEL

    nur EUR 14,–

  • KETTENWECHSEL

  • Bitte beachten:  angeführte Preise sind exklusive Material


    Bitte beachten:  angeführte Preise sind exklusive Material