Service
Wir kümmern uns um dein Fahrrad
Unser Know-how und unsere Begeisterung für die Radtechnik garantieren dir ein Top serviciertes Rad. Ein gut gewartetes Fahrrad stellt sicher, dass du deine Ausfahrten genießen kannst und sorgt für eine gute, sichere Saison auf dem Rad.
Wir bringen Räder aller Marken wieder in Schuss.
Du kannst unter folgenden Leistungen wählen:
nur EUR 42,–
** (Beschaffenheit von Fahrrädern, Fahrradanhängern und Kindersitzen)
§ 66 Abs. 2 StVO(1) Fahrräder müssen der Größe des Benützers entsprechen. Fahrräder, Fahrradanhänger und Kindersitze müssen in einem Zustand erhalten werden, der den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Fahrräder (§ 104 Abs. 8) entspricht.
(2) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit und den Stand der Technik durch Verordnung festzulegen:
nur EUR 52,–
** (Beschaffenheit von Fahrrädern, Fahrradanhängern und Kindersitzen)
§ 66 Abs. 2 StVO(1) Fahrräder müssen der Größe des Benützers entsprechen. Fahrräder, Fahrradanhänger und Kindersitze müssen in einem Zustand erhalten werden, der den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Fahrräder (§ 104 Abs. 8) entspricht.
(2) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit und den Stand der Technik durch Verordnung festzulegen:
nur EUR 79,–
** (Beschaffenheit von Fahrrädern, Fahrradanhängern und Kindersitzen)
§ 66 Abs. 2 StVO(1) Fahrräder müssen der Größe des Benützers entsprechen. Fahrräder, Fahrradanhänger und Kindersitze müssen in einem Zustand erhalten werden, der den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Fahrräder (§ 104 Abs. 8) entspricht.
(2) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit und den Stand der Technik durch Verordnung festzulegen:
nur EUR 89,–
** (Beschaffenheit von Fahrrädern, Fahrradanhängern und Kindersitzen)
§ 66 Abs. 2 StVO(1) Fahrräder müssen der Größe des Benützers entsprechen. Fahrräder, Fahrradanhänger und Kindersitze müssen in einem Zustand erhalten werden, der den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Fahrräder (§ 104 Abs. 8) entspricht.
(2) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit und den Stand der Technik durch Verordnung festzulegen:
nur EUR 16,–
nur EUR 14,–
Räder sind im gereinigten Zustand zum Service zubringen. Andernfalls verrechnen wir eine Pauschale von 20 Euro für die Reinigung.
Bitte beachten: angeführte Preise sind exklusive Material